Statuten

  1. Die Tischgemeinschaft ist eine Untergliederung des Heimatvereins Düsseldorfer Jonges und unterliegt den satzungsgemäßen Aufgaben und Verpflichtungen des Vereins.

    Tischfahne
  2. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes der Düsseldorfer Jonges sind für die Tischgemeinschaft bindend.
  3. Die Tischgemeinschaft hat maximal 25 Mitglieder. Die Aufnahme der Mitglieder hat einstimmig zu erfolgen. Ehrenmitgliedschaft ist zusätzlich möglich. Die Ernennung muss einstimmig erfolgen.
  4. Die Mitgliedschaft ist endgültig und kann nur durch das Mitglied selbst beendet werden.
  5. Die Mitglieder verpflichten sich der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung, wann immer dies erforderlich ist.
  6. Die Tischgemeinschaft hat einen Tischbaas und zwei Vize- Tischbaase, die alle 3 Jahre zu wählen sind. Dies gilt sinngemäß für alle Aufgabenbereiche (z.B. Schriftführer Pressesprecher, Schatzmeister), die von anderen Mitgliedern wahrgenommen werden.
  7. Die Tischgemeinschaft führt eine Kasse, an die ein mehrheitlich festzulegender Betrag in zwei halbjährigen Raten zu entrichten ist.
  8. Die Tischgemeinschaft gewährt Beitrittswilligen eine einjährige Hospitanten Zeit. In der nach diesem Zeitraum folgenden Jahresversammlung ist über die Aufnahme zu entscheiden. Nicht anwesende Tischfreunde sind schriftlich zu befragen. (JV v. 14.03.98)
  9. Die Tischgemeinschaft engagiert sich im Rahmen der Vereinsziele schwerpunktmäßig im caritativen und sozialen Bereich. Spenden erfolgen ausschließlich im Namen des Vereins und sind über diesen oder mit dessen Zustimmung direkt zu übergeben. Jede Spende bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der Tischgemeinschaft.

Düsseldorf, den 12. April 2013